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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Unternehmenspraxis
Zum Werk Das neue Sorgfaltslieferkettengesetz v. 16. Juli 2021 wird im Wesentlichen am 1.1.2023 in Kraft treten. Es ist von Unternehmen anzuwenden, die in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Eine Absenkung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erfolgt zum 1.1.2024 auf 1000. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte durch Vermeidung von Risiken, die ...

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